Mitgliedschaft

1. Mitgliedschaft über unser Online-Formular

Der schnellste und bequemste Weg, Mitglied zu werden, führt über unser

ONLINE-BEITRITTSFORMULAR

Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein, die nach Absenden des Formulars über eine sichere Verbindung in verschlüsselter Form an uns übertragen werden.

2. Mitgliedschaft per Post

Sie können auch die

PDF-BEITRITTSERKLÄRUNG

ausfüllen, ausdrucken und an unsere Geschäftsstelle per Post senden.

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Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und gut lesbar aus und senden Sie diesen an unsere Geschäftsstelle:

BI LebensWerte Reischenau e. V.
Von-Schnurbeinstraße 14a
86424 Ettelried


Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen gerne unter:
mitglieder@LebensWerte-Reischenau.de

Registriergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: VR 202496

Spendenkonto:

Bürgerinitiative LebensWerte Reischenau e. V.
Raiffeisenbank Augsburger Land West
IBAN: DE48720692740003231232
BIC: GENODEF1ZUS

Direkt online spenden:



 

Satzung

Eingetragen im Vereinsregister Nr. VR202496, Registergericht Amtsgericht Augsburg, Stand: 03.05.2021

„BI LebensWerte Reischenau e. V.“

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  • a) Der Verein führt den Namen „BI LebensWerte Reischenau“ und ist in das Vereinsregister als „e. V.“ eingetragen.
  • b) Der Verein hat seinen Sitz in 86424 Ettelried.
  • c) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Ziele

  • a) Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur-, Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutzes in der Region rund um Ettelried sowie den angrenzenden Nachbargemeinden
  • b) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch legale Bestrebungen zum
    Schutz vor Gefährdungen der Gesundheit der Bewohner, des Landschaftsschutzgebietes und der Tier- und Vogelpopulation die durch Industrieanlagen wie z. B. Windkraftanlagen entstehen.
    Auch das Landschaftsbild und dessen Ästhetik sollen eine größere gesellschaftliche Bedeutung erfahren. Sie besitzen einen Eigenwert und sind nicht beliebig belastbar. Sie vermitteln den Menschen unbewusst wichtige Grundbedürfnisse wie Schutz, Heimatgefühl und Identität. Der Bau von Windrädern im Wald schafft den Charakter eines Industrieraumes und schädigt dessen Biodiversität, den Erholungswert und die landschaftsästhetische Funktion.
    Aufwerten der Reischenau als besonders Naherholungsgebiet sowie Erhalt der Qualität unsere Trinkwasserversorgung

Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch

Informationsvermittlung in Wort, Schrift und Bild,

Interessensvertretung gegenüber politischen und wirtschaftlichen Instanzen. Zusammenarbeit und Koordinierung mit anderen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen ähnlicher Zielstellung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige nicht eigenwirtschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ehrenamtlich Tätige haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

§ 3 Mitgliedschaft

  • a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt. Juristische Personen werden durch ihren gesetzlichen Vertreter oder einer von dieser damit beauftragten Person vertreten.
  • b) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist die Aufnahme durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrages muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • a) Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Sie haben Sitz und Stimme in allen Gremien, denen sie angehören. Die vorherige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge ist die Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechtes.
  • b) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins tatkräftig zu unterstützen.
  • c) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ebenso wie eventuell zu erhebender Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  • a) durch Tod,
  • b) durch Austritt,
  • c) durch Ausschluss,
  • d) bei juristischen Personen durch deren Auflösung

Die Mitgliedschaft ist ohne Angabe von Gründen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat kündbar.