Schutz der Roten Waldameise

Müssen auch unsere besonders geschützten Waldameisen unter Silvesterböllern leiden?

Die jährlich wiederkehrende Diskussion, ob Silvesterböller verboten werden sollten, bekommt leider auch in unserem Ettelrieder Wald neue Nahrung. Neben einer nicht unerheblichen Feinstaubbelastung, ungesunden Lärmemissionen, direkten und indirekten Brand- und Verletzungsgefahren für Mensch und Tier ist es nicht hinnehmbar, wenn gerade in der Ruhezeit im Winter die Bauten unserer wichtigsten Insekten im Wald mutwillig zerstört werden durch „Sprengungen“ mit Silvesterböllern. Gerade in einer solch sensiblen Phase haben die Tiere keine Chance, darauf irgendwie mit der Wiederherstellung des Baus zu reagieren. Ein derart massiver Eingriff zerstört ganze Ameisenvölker. Dies ist kein dummer Jungenstreich mehr und strafrechtlich verfolgbar, weil es einen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Auflagen darstellt. Wenn dann auch noch eine ganze Reihe Ameisenbauten wie im aktuellen Fall davon betroffen ist, ist der Schaden für unsere Natur besonders groß.

Die Hügel bauenden Waldameisen zählen mit Ausnahme der Blutroten Raubameise (Formica (Raptiformica) sanguinea) nach der Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, ber. S. 896 / FNA 791-8-1) wieder zu den besonders geschützten Tierarten.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden sich unter: https://www.ameisenschutzwarte.de/rechtliche-grundlagen-des-ameisenschutzes

Unsere BI ist gerne bereit, im Frühjahr auch einmal eine Waldwanderung für alle am Ameisenschutz Interessierte anzubieten, um auf die wichtige Rolle der Roten Waldameise in unserem Ökosystem Wald aufmerksam zu machen.

 

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